Die Arbeiten seien daher keinesfalls bereits am 6. Oktober 2021 vollendet und sämtliches Material eingebaut gewesen. Es seien einige werkvertragsrelevante Arbeiten aufgeführt worden und es gäbe noch mehr Arbeiten aufzuzählen. Die vier Monate sehe die Gesuchstellerin in den wesentlichen Belangen mehr als eingehalten.