Mit freiwilliger Stellungnahme vom 14. März 2021 (Postaufgabe: 16. März 2021) führte die Gesuchstellerin aus, die Abnahme der Sanitäranlage sei am 10. Dezember 2021 erfolgt. Die Abnahme der Heizung sei ebenfalls am 10. Dezember 2012 erfolgt, wobei sie aufgrund unwesentlicher Mängel zurückgestellt worden sei. Für die Vorabnahmen seien der Gesuchstellerin keine Termine bekannt gegeben worden und es seien der Gesuchstellerin auch keine Protokolle, Mängelleisten oder dergleichen zugestellt worden.