gehabt, als eine andere Unternehmung die verlegte Gartenleitung durchbohrt habe. Die beschädigte Gartenleitung habe daher ersetzt bzw. repariert werden müssen. Dieser Schadensbehebungsauftrag sei der Gesuchstellerin separat und ausserhalb des Werkvertrages erteilt worden. Hierfür habe die Gesuchstellerin am 3. Dezember 2021 eine Offerte über Fr. 3'988.80 gestellt.