Den finanziellen Schaden und Verlust von Mietzinseinnahmen habe die Gesuchstellerin als Folge ihrer mangelhaften Arbeiten zu tragen. Die per Ende September 2021 fertig gestellten und komplett eingebauten Heizungen würden bis heute nicht korrekt funktionieren. Die Gesuchstellerin verweigere zu Unrecht die Mängelbehebung.