2.2. Würdigung Mit Verfügung vom 10. März 2022 wurde die Gesuchstellerin auf das Replikrecht hingewiesen und gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass der Anspruch auf das rechtliche Gehört nicht dazu diene, allfällig im Gesuch Verpasstes in den Prozess einzubringen. Mit Eingabe vom 14. März 2022 (Postaufgabe: 16. März 2022) hat die Gesuchstellerin daraufhin eine freiwillige Stellungnahme zur Antwort der Gesuchsgegnerin eingereicht.