" 1. Es sei das Gesuch um Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts abzuweisen. 2. Es sei die bereits eingetragene Vormerkung der vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, GB C. NR. D. (E-GRID E.) unverzüglich zu löschen. 3. Es sei das Grundbuchamt Zofingen unverzüglich anzuweisen, die gemäss Ziff. 2 hiervor eingetragene Vormerkung sofort zu löschen.