Der Präsident erkennt: 1. In Gutheissung des Gesuchs vom 4. November 2022 wird die mit Verfügung vom 7. November 2022 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grundbuch S. Nr. […] (E-GRID: […]), superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 92'487.50 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 18. Oktober 2022 angeordnete Vormerkung vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt D. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Disposi- tiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 21. April 2023 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.