6. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 92'487.50 zuzüglich Zins zu 5 % ab 18. Oktober 2022 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 7. November 2022 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im selben Umfang zu bestätigen ist.