Folgt man der Sachverhaltsdarstellung der Gesuchsgegnerin, dann hat die viermonatige Frist am 15. September 2022 noch nicht zu laufen begonnen. Insofern ist es unwesentlich, ob man der Gesuchstellerin oder der Gesuchsgegnerin folgt. Das Bauhandwerkerpfandrecht wurde in jedem Fall am 7. November 2022 fristgerecht vorläufig eingetragen.