3. Parteibehauptungen 3.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin bringt vor, sie habe mit der gesuchsgegnerischen Nebenintervenientin einen Werkvertrag geschlossen. Für die Bauleitung sei die E. zuständig gewesen, über welche auch die Korrespondenz gelaufen sei (Gesuch Rz. 1). Vertragsgegenstand sei der Einbau von sanitären Anlagen (Spülsysteme, Sanitär-Artikel, Wasserablaufsysteme WC-Anlage, Einbau von Waschtrögen und Bodenwannen, Wasserwärmer für Heizungsanschlüsse, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen) gewesen.