7. Mit Antwort vom 6. Januar 2023 (Postaufgabe gleichentags) stellte die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin vom 4. November 2022 um vorsorgliche Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gesuchstellerin (zzgl. Mehrwertsteuer)" Der Präsident zieht in Erwägung: