5. Das Grundbuchamt D. merkte die vorläufige Eintragung am 7. November 2022 (Tagebuchnummer […]) im Tagebuch vor. 6. 6.1. Mit Eingabe vom 25. November 2022 stellte die Gesuchsgegnerin den Antrag, es sei der C. der Streit zu verkünden und sie anzufragen, ob sie bereit sei, anstelle der Gesuchsgegnerin den Prozess zu führen.