3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 22. November 2022 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'050.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 4. November 2022 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 28. November 2022.