3. Der Gesuchstellerin sei eine angemessene Frist von mindestens drei Monaten, gerechnet ab Rechtskraft des Befehlsentscheides betreffend vorläufige Vormerkung anzusetzen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Ziffer 1 hiervor zulasten des genannten Grundstücks der Gesuchsgegnerin einzureichen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten der Gesuchsgegnerin)." 4. Am 7. November 2022 erliess der Präsident die folgende Verfügung: