" 1. Das Grundbuchamt D. sei richterlich anzuweisen, zulasten des Grundstücks der Gegenpartei, Parzelle […] in S. […], und zugunsten der Gesuchstellerin ein Bauhandwerkerpfandrecht im Betrag von CHF 92'487.50 zuzüglich Verzugszins von 5 % seit 18. Oktober 2022 vorläufig einzutragen. 2. Die vorläufige Eintragung sei unverzüglich zur Wahrung der Viermonatsfrist durch eine superprovisorische Verfügung anzuordnen.