Da es an einem individualisierenden und damit schutzfähigen Marktauftritt fehlt, steht das UWG einer Nachahmung der Leistungen der Gesuchstellerin nicht entgegen. Das Lauterkeitsrecht gewährt ihr vorliegend keinen weitergehenden Anspruch als das Urheberrecht. 10. Fazit Zusammengefasst ist das Gesuch der Gesuchstellerin mangels positiver Hauptsachen- und Nachteilsprognose abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.