immer wieder verwende (Gesuch Rz. 60). Da der Wortlaut des Titels des Workshops der Gesuchsgegnerin vom 3. und 4. Oktober 2022 mit dem Titel des Werks der Gesuchstellerin und auch die sonstige Beschreibung des Workshops auf der Website der Gesuchsgegnerin bis auf zwei Sätze identisch seien, entstehe unweigerlich der Eindruck, dass es sich um das Produkt und Konzept der Gesuchstellerin handle. Die Zielsetzung und der versprochene Inhalt des Workshops seien nur unter Verwendung der Unterlagen der Gesuchstellerin möglich (Gesuch Rz. 66). Ihr Produkt sei bislang auf dem Markt für pädagogische und therapeutische Methoden einzigartig.