Die Aktivierung der Teilnehmenden mittels Fragen, welche der Visualisierung und Vertiefung der Problemstellung sowie einem Überdenken des eigenen Verhaltens dienen, entspricht der gängigen Methode des schulischen Unterrichts. Entsprechend sind Übungen mit dem Aufbau "Suchen/Nehmen Sie ein Fallbeispiel … und beantworten Sie die Frage" nicht schützenswert, sondern gehören zum Gemeingut. Die notwendige Individualität erreichen die streitgegenständlichen Übungsfragen auch nicht durch die konkreten Fragestellungen. Einerseits ist vom Konzept des Workshops her vorgebeben, dass sich die Fallbeispiele um "Kinder und Jugendliche" und deren "Verhalten" drehen.