9.2.3.3. GB 8 S. 7 Weiter ist zu prüfen, ob GB 8 S. 7 als Teil der Mappe urheberrechtlichen Schutz geniessen kann. Diese hat folgenden Inhalt und Wortlaut: "Wann und wo sind diese Methoden geeignet?  Bei ausufernden, störenden Verhaltensweisen  Bei eingefahrenen Verhaltensabläufen wie Streit und Machtkämpfe  Bei Tendenzen, das Gegenteil von dem zu machen, was erwartet wird  Wenn andere übliche Methoden nicht erfolgreich waren und dadurch keine Veränderungen eingetreten sind