Bei einer wissenschaftlichen Arbeit ist weiter zu beachten, dass die wissenschaftliche Idee als solche keinen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann. Gedanken und Lehren werden mit der Veröffentlichung ihrem Sinngehalt nach frei. Der Schutz des Urheberrechts bezieht sich daher in jedem Fall bloss auf die konkrete Darstellung der geistigen Leistung. Dies will indessen nicht heissen, dass sich bei wissenschaftlichen Werken der Schutz auf die äussere Mitteilungsform zu beschränken habe;