Demgegenüber sind die neuen Vorbringen der Gesuchstellerin in ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2022 zu beachten, soweit sie sich auf die mit der Antwort vom 5. Oktober 2022 eingereichten und der Gesuchstellerin - 16 - erstmals vorgelegten PowerPoint-Folien und das Praxisheft beziehen, welche C. für den bei der Gesuchsgegnerin durchgeführten Workshop erstellte und im Rahmen des Workshops nutzte.