9.1.4. Stellungnahme der Gesuchsgegnerin vom 31. Oktober 2022 Mit Stellungnahme vom 31. Oktober 2022 führt die Gesuchsgegnerin aus, die Gesuchstellerin habe mittlerweile ebenfalls erkannt, dass die Gesuchsgegnerin die Unterlagen der Gesuchstellerin für die Durchführung des Workshops nicht verwendet habe. So habe sie nur einzelne Stellen gefunden, welche sie für (teilweise) übernommen halte (Rz. 10).