Auch den Inhalt der Übung 4 des Praxishefts habe die Gesuchsgegnerin wortwörtlich und vollständig der Übung "Externalisieren" des Einzelhandouts übernommen (Rz. 9). Schliesslich seien die Übungen 5 - 7 des Praxishefts ohne wesentliche Änderungen den Übungen der Gesuchstellerin "4 Wege zu ungewöhnlichen Massnahmen", "Entwickeln ungewöhnlicher Massnahmen I" und "Entwickeln ungewöhnlicher Massnahmen II" übernommen worden (Rz. 10). Damit werde klar das Ausschliesslichkeitsrecht der Gesuchstellerin i.S.v. Art. 10 Abs. 1 URG verletzt.