9.1.2. Antwort Die Gesuchsgegnerin führt in ihrer Antwort aus, sie habe den Titel der Kursausschreibung sowie viele der Inhaltsangaben nicht geändert, da ja gerade die dem Kurs zugrundeliegende Problemstellung dargestellt und die Ziele des Kurses präsentiert würden. Diese seien trotz Dozentenwechsel dieselben geblieben (Antwort S. 2).