Im Rahmen des geplanten Workshops vom 26. und 27. September 2022 habe die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin auch bereits einen Flyer mit der Beschreibung des Workshops übergeben, damit die Gesuchsgegnerin diese auf ihrer Website habe platzieren können (Gesuch Rz. 31, 46; GB 3). Diese Unterrichtsunterlagen (Kursbeschreibung, Mappe und Einzelhandouts) seien urheberrechtlich geschützte Werke (Gesuch Rz. 45).