Eine allfällige Verletzung der Urheberrechte der Gesuchstellerin oder des Lauterkeitsrechts wäre nach erfolgter Durchführung des Workshops vom 3. und 4. Oktober 2022 abgeschlossen. Damit sind hieraus entstehende Nachteile (Verletzung des Urheberrechts als absolutes Recht, entgangener Gewinn, Verlust von potentiellen Kursteilnehmern, mögliche Marktverwirrung) bereits eingetreten.