" 1. Die superprovisorisch ausgesprochene Massnahme vom 27. September 2022 sei aufzuheben und das Gesuch sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchstellerin." 11. Mit Eingabe vom 10. November 2022 (Postaufgabe: gleichentags) nahm die Gesuchstellerin zur Eingabe der Gesuchsgegnerin Stellung. -5- Der Präsident zieht in Erwägung: