6. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 23. September 2022 wurde der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 27. September 2022 unter Androhung einer Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung i.S.v. Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO sowie unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall verboten, Workshops, Tagungen, Seminare und dergleichen mit den Unterlagen der Gesuchstellerin zum Workshop "Probier's mal anders – Kreativer Umgang mit störendem Verhalten" gemäss den Gesuchsbeilagen 8 und 9a abzuhalten. -4-