6. Rechtsmissbrauch 6.1. Parteibehauptungen 6.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin erachtet das Vorgehen der Gesuchsgegnerin als rechtsmissbräuchlich, da diese das Mietobjekt nicht mehr gebrauche, gleichzeitig aber auf die Kündigung des Mietvertrags verzichte.