Es leuchtet nicht ein, wieso die Gesuchstellerin fast ein halbes Jahr mit der Abmahnung zuwartete, gleichzeitig aber ein dermassen grosses Interesse am Betrieb des Radiologiezentrums im Mietobjekt geltend macht. Ausserdem schloss die Gesuchstellerin am 16. November 2021 einen Kooperationsvertrag mit der J. An sich ist dies nicht zu beanstanden, da die Gesuchstellerin rasch einen alternativen Anbieter finden musste, um weiterhin radiologische Untersuchungen gewährleisten zu können.