Erst mit Schreiben vom 31. Mai 2022 hielt die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin dazu an, den Betrieb des Radiologiezentrums bis zum 28. Juni 2022 wiederaufzunehmen (Gesuch Rz. 24). Die Gesuchsgegnerin wurde insofern erst anfangs Juni 2022 abgemahnt, obwohl sie bereits seit dem 13. Dezember 2021 nur noch im neuen Röntgeninstitut in H. angesiedelt und tätig war (Gesuch Rz. 21; Antwort Rz. 15). Die Gesuchstellerin wartete damit rund 6 Monate nach dem Umzug zu, ehe sie die Gesuchsgegnerin abmahnte. Angesichts dessen ist fraglich, ob die Abmahnung innert nützlicher Frist erfolgte.