Damit kann festgehalten werden, dass die Gesuchstellerin zum Zeitpunkt ihres Umzugs zum Betrieb eines Radiologiezentrums in den Mieträumlichkeiten verpflichtet war. Diese Pflicht verletzte sie mit der Einstellung ihrer Dienstleistungen am 10. bzw. 13. Dezember 2021. 5.3.2. Verzögerte Abmahnung Erfährt ein Vermieter von der Pflichtverletzung des Mieters, hat er diesen schriftlich abzumahnen, bevor er den Mietvertrag nach Art. 257f Abs. 3 OR kündigt. Ob die Abmahnung fristgerecht erfolgt, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.