5.3. Würdigung Da die Verletzung der Gebrauchspflicht die Vermieterin zur Kündigung des Mietverhältnisses nach Art. 257f Abs. 3 OR berechtigt (siehe E. 5.2), ist nachfolgend zu prüfen, ob die Verpflichtung zum Betrieb des Radiologiezentrums zum Zeitpunkt der Kündigung des Mietverhältnisses durch die Gesuchstellerin noch Bestand hatte.31