Der Vermieter hat den Mieter nach Kenntnisnahme der Pflichtverletzung schriftlich abzumahnen, bevor er das Mietverhältnis aufgrund der Pflichtverletzung kündigt. Die Mahnung muss innert nützlicher Frist nach Kenntnisnahme der Pflichtverletzung erfolgen.28 Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wird eine bestimmte Nutzung der Mieträumlichkeit während längerer Zeit vom Vermieter geduldet, ohne dass er den Mieter im Sinne von Art. 257f Abs. 3