5.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin führt aus, sie habe sich aufgrund der Streitigkeit um die Rechtmässigkeit der Kündigung vom 25. Februar 2019 gezwungen gesehen, umzuziehen (Antwort Rz. 8). Für den Umzug, den behaupteten Notstand sowie einen allfälligen Kundenverlust – welcher bestritten werde – sei allein die Gesuchstellerin verantwortlich (Antwort Rz. 14, 16, 18, 19).