Daraufhin habe die Gesuchstellerin am 8. November 2021 das Gespräch mit I. von der Gesuchsgegnerin gesucht, um den Rückgabezeitpunkt für die Mieträumlichkeiten zu eruieren. Dieser habe die Rückgabe des Mietobjekts vor Ablauf des Mietvertrags unter die Bedingung gestellt, dass bis zum September 2024 kein Radiologiezentrum im Mietobjekt betrieben werde bzw. von der Durchführung von MRI-Untersuchungen abgesehen werde (Gesuch Rz. 26).