5. Ausserordentliche Kündigung nach Art. 257f Abs. 3 OR 5.1. Parteibehauptungen 5.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin behauptet, die Gesuchsgegnerin habe die Gesuchstellerin erstmals am 5. November 2021 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie beabsichtige, bis zum 10. Dezember 2021 umzuziehen, um ihre Tätigkeiten ab dem 13. Dezember 2021 im neuen Röntgeninstitut an der Unteren Brühlstrasse 4 in H. auszuüben (Gesuch Rz. 21). Daraufhin habe die Gesuchstellerin am 8. November 2021 das Gespräch mit I. von der Gesuchsgegnerin gesucht, um den Rückgabezeitpunkt für die Mieträumlichkeiten zu eruieren.