Wie die Gesuchstellerin richtigerweise ausführt, entspricht es dem Interesse der Patienten und schliesslich auch demjenigen der Klinik, deren Betrieb die E. bezweckte, Untersuchungen vor Ort durchführen zu können (Gesuch Rz. 28). Auf ein Interesse deuten zumindest auch die Ausgaben im Hinblick auf die Vermietung der Räumlichkeiten und der zu Beginn des Mietverhältnisses gewährte Mietzinserlass im Umfang von Fr. 17'400.00 (Gesuch Rz. 15; GB 17). Vor diesem Hintergrund und im Zusammenspiel mit der