4.1.2. Gesuchsgegnerin Der Gesuchsgegnerin zufolge enthält der vertraglich festgehaltene Mietzweck keine Gebrauchspflicht. Eine solche Pflicht lasse sich auch nicht aus den Investitionen und dem anfänglichen Mietzinserlass ableiten (Antwort Rz. 12). Zudem habe die Vermieterin kein Interesse daran, dass die Mieterin ein Radiologiezentrum in den Mieträumlichkeiten betreibe (Antwort Rz. 14).