Das Mietobjekt sei der Gesuchsgegnerin ausdrücklich zur Benützung als Radiologiezentrum vermietet worden. Die Gesuchstellerin habe aus diesen Gründen den Mieterausbau mittels Entfernung des Unterlagsbodens im MRI-Raum sowie Erlass von Mietzinszahlungen in der Höhe von Fr. 17'400.00 mitfinanziert (Gesuch Rz. 15, 39).