2. Es sei der Gesuchstellerin das Recht einzuräumen, im Fall der Nichtbefolgung der Kantonspolizei K. oder der zuständigen Regionalpolizei die Räumung auf Kosten der Gesuchsgegnerin zu verlangen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MWST." 13. Mit Antwort vom 26. Oktober 2022 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Gesuchsgegnerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei auf das Gesuch um Mieterausweisung im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nicht einzutreten, eventualiter sei dieses abzuweisen. 2. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Gesuchstellerin."