" 1. Es sei die Gesuchsgegnerin unter Androhung der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfalle zu verurteilen, das Mietobjekt Aerztehaus Radiologiezentrum, 1. OG an der F.-Strasse 86 in D. unverzüglich, eventualiter innert richterlich zu bestimmender Frist, vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt zu verlassen und die Schlüssel der Gesuchstellerin bis zum selbigen Datum auszuhändigen, unter Androhung der Rechtsfolgen von Art. 343 ZPO im Unterlassungsfalle. -4-