" Das Grundbuchamt Baden, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden sei im Sinne von Art. 961 ZGB sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei einstweilen anzuweisen, zugunsten des Gesuchstellers und zulasten des Grundstücks des Gesuchgegners ein Pfandrecht vorläufig im Grundbuch einzutragen auf Liegenschaft Parzelle 123, _____ R. für eine Pfandsumme von Fr. 13'499.15 nebst Zins zu 5 % seit 4. Juni 2022 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners." -3- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: