2. Mittels superprovisorischer Massnahme im Sinne von Art. 265 ZPO sei das Grundbuchamt Zofingen unverzüglich und ohne vorgängige Anhörung der Gesuchsgegnerin anzuweisen, das in Ziffer 1 hiervor beantragte Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch vorzumerken. – Unter Kosten- und Entschädigungsfolge –" Zur Begründung führte die Gesuchstellerin im Wesentlichen aus, sie habe im Auftrag der Gesuchsgegnerin bzw. der zuständigen Bauleitung auf dem -5-