1. Sachliche Zuständigkeit 1.1. Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Zu den Prozessvoraussetzungen gehört unter anderem die sachliche Zuständigkeit des Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).