ZPO erfüllen muss, wenn sie als solche qualifiziert wird. Auch im Rahmen eines einzutragenden Bauhandwerkerpfandrechts wird das Vorliegen eines nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteils sowie 4 HGer BE, HG 12 39 vom 3. Mai 2012 E. III/3. 5 PHURTAG, Vorsorgliche Massnahmen im internationalen Zivilprozessrecht: unter besonderer Berücksichtigung des schweizerischen und des englischen Rechts, 2019, N. 66. -5- einer Dringlichkeit verlangt, obwohl das materielle Recht (Art. 837 ff. und 961 ZGB) diese beiden Voraussetzen nicht vorsehen.6