Zur Begründung führte die Gesuchstellerin im Wesentlichen aus, sie habe mit der Gesuchsgegnerin einen Grundstückkaufvertrag abgeschlossen und daher Anspruch auf Übertragung des Eigentums an den beiden betroffenen Grdst.-Nrn. 1234 und 9876 GB Q. Zur Sicherung ihres Eigentumsübertragungsanspruchs sei eine Verfügungsbeschränkung einzutragen. -3- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: