Eine Verwechslungsgefahr durch Übereinstimmung in gemeinfreien Teilen setzt voraus, dass der gesteigerte Schutzumfang durch intensiven Gebrauch der Marke nicht nur die kombinierte Marke in ihrer Gesamtheit umfasst, sondern auch ihre einzelnen grundsätzlich gemeinfreien Elemente für sich einen erhöhten Schutzumfang beanspruchen könnten. Dies wäre der Fall, wenn die relevanten Verkehrskreise die Marke bereits aufgrund eines entsprechenden Elements als solche erkennen würden.63