Allerdings sagt die Bekanntheit einer kombinierten Marke grundsätzlich noch nichts über die Stärke ihrer Einzelelemente aus.62 Eine Verwechslungsgefahr durch Übereinstimmung in gemeinfreien Teilen setzt voraus, dass der gesteigerte Schutzumfang durch intensiven Gebrauch der Marke nicht nur die kombinierte Marke in ihrer Gesamtheit umfasst, sondern auch ihre einzelnen grundsätzlich gemeinfreien Elemente für sich einen erhöhten Schutzumfang beanspruchen könnten.