4.3.3.2. Würdigung Hinsichtlich des Bestandsteils "one" der infrage stehendenden Marken der Gesuchstellerinnen kann vollumfänglich auf die obigen Ausführungen zur Kennzeichnungskraft bzw. zur Freihaltebedürftigkeit sowie der Verkehrsdurchsetzung des Zeichens "one" verwiesen werden. Denn der Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr ist im gesamten Kennzeichenrecht einheitlich. Zwar sind je nach beanspruchtem Rechtsschutz unterschiedliche Umstände zu würdigen.